All­ge­mei­ne Geschäftsbedingungen

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1. Gel­tungs­be­reich 

Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) gel­ten für alle Ange­bo­te, Ver­käu­fe und Lie­fe­run­gen von K‑Tech GmbH (wir / uns) an unse­re Kun­den (Käu­fer). Die AGB gel­ten aus­schliess­lich. Abwei­chen­de Geschäfts­be­din­gun­gen des Käu­fers sind nur gül­tig, wenn sie von uns schrift­lich bestä­tigt wer­den. Die Geschäfts­be­din­gun­gen des Käu­fers ver­pflich­ten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht aus­drück­lich widersprechen. 

Bis zu einer gegen­tei­li­gen schrift­li­chen Ver­ein­ba­rung zwi­schen uns und dem Käu­fer gel­ten die­se AGB für den gesam­ten gegen­wär­ti­gen und künf­ti­gen Geschäfts­ver­kehr mit uns, auch wenn bei einer ein­zel­nen Bestel­lung nicht aus­drück­lich auf die­se AGB Bezug genom­men wird. 

2. Ange­bo­te 

Unse­re Ange­bo­te in Pro­spek­ten, Kata­lo­gen, Web-Shops, Preis­li­sten und son­sti­gen Pro­dukt­be­schrei­bun­gen und Unter­la­gen sind stets, auch wenn nicht beson­ders ver­ab­re­det, bis zur Auf­trags­be­stä­ti­gung freibleibend. 

3. Bestel­lun­gen und Auftragsbestätigung 

Bestel­lun­gen gel­ten erst dann von uns als ange­nom­men, wenn sie von uns schrift­lich, per E‑Mail oder durch ander­wei­ti­ge elek­tro­ni­sche Art im E‑Commerce Pro­zess bestä­tigt wor­den sind. Erfolgt die Lie­fe­rung unver­züg­lich ohne unse­re aus­drück­li­che Bestä­ti­gung, so gilt die Lie­fe­rung gleich­zei­tig als unse­re Auftragsbestätigung. 

4. Prei­se 

Unse­re Prei­se sind frei­blei­bend und gel­ten ab Ver­sand­ort (Fabrik oder unser Sitz) aus­schliess­lich Mehr­wert­steu­er, Ver­packung, Por­to, Fracht, son­sti­ger Ver­sand­spe­sen, Ver­si­che­rung, Zoll und Mon­ta­ge. Die zwi­schen Abschluss des Kauf­ver­trags und der Lie­fe­rung ein­tre­ten­de Erhö­hung der Preis­be­rech­nung wegen der Erhö­hung der zugrun­de­lie­gen­den Löh­ne, Roh­ma­te­ri­al­prei­se, Frach­ten, Steu­ern, Zöl­le, Abga­ben oder son­sti­gen Lasten oder das Inkraft­tre­ten neu­er sol­cher Bela­stun­gen berech­ti­gen uns, soweit dies gesetz­lich zuläs­sig ist, zu einer ange­mes­se­nen Preiserhöhung. 

5. Lie­fe­rung 

Die Lie­fer­zeit wird mit unse­rer Auf­trags­be­stä­ti­gung ver­ein­bart. Die Lie­fer­zeit gilt mit der recht­zei­ti­gen Mel­dung der Ver­sand­be­reit­schaft als ein­ge­hal­ten. Teil­lie­fe­run­gen dür­fen vom Käu­fer nicht zurück­ge­wie­sen wer­den. Über- und Unter­lie­fe­run­gen sind bis zu 10 Pro­zent der bestell­ten Ware zuläs­sig. Eine Ver­pflich­tung zur Ein­hal­tung der ver­ein­bar­ten Lie­fer­fri­sten kann nur unter der Vor­aus­set­zung eines unge­stör­ten Fabri­ka­ti­ons­gan­ges über­nom­men werden. 

Die Fol­gen höhe­rer Gewalt, Betriebs­stö­rung, Streik, Aus­sper­rung, behörd­li­che Mass­nah­men, Pan­de­mien, Man­gel an Roh- und Hilfs­stof­fen zur Zeit der Her­stel­lung und ande­re unvor­her­ge­se­he­ne Umstän­de bei uns und unse­ren Lie­fe­ran­ten berech­ti­gen uns, die Lie­fer­ver­bind­lich­kei­ten ganz oder teil­wei­se auf­zu­he­ben. Die Nicht­ein­hal­tung von uns bestä­tig­ter Lie­fer­fri­sten berech­tigt den Käu­fer nicht zur Gel­tend­ma­chung von Scha­den­er­satz­an­sprü­chen oder zur Auf­trags­strei­chung. Zu einer Nach­lie­fe­rung der aus­ge­fal­le­nen Waren­men­ge sind wir berech­tigt, aber nicht ver­pflich­tet. Scha­den­er­satz­an­sprü­che wegen Nicht­er­fül­lung oder ver­spä­te­ter Erfül­lung sind soweit gesetz­lich zuläs­sig ausgeschlossen. 

Mit Ver­las­sen des Ver­sand­orts (Fabrik oder unser Sitz) oder der Mel­dung der Ver­sand­be­reit­schaft (d.h. mit dem zuerst ein­tref­fen­den Ereig­nis) geht die Gefahr an der Ware auf den Käu­fer über. Die Wahl des Trans­port­we­ges und der Trans­port­mit­tel erfolgt man­gels beson­de­rer Wei­sun­gen nach bestem Ermes­sen ohne irgend­wel­che Haf­tung für bil­lig­ste und schnell­ste Ver­frach­tung. Der Ver­sand geht stets – auch bei Fran­ko-Lie­fe­rung und im Fal­le des Eigen­tums­vor­be­halts – auf Gefahr des Käu­fers. Wird ver­ein­bart, dass wir die Lie­fe­rung orga­ni­sie­ren, so ist unse­re Haf­tung für all­fäl­li­ge Hilfs­per­so­nen weg­be­dun­gen. Die Ver­packung erfolgt, wenn nichts anders ver­ein­bart, nach unse­rem Ermes­sen. Sie wird zu den gül­ti­gen Prei­sen berech­net. Wir besor­gen die Trans­port­ver­si­che­rung nur auf aus­drück­li­ches schrift­li­ches Ver­lan­gen des Käufers. 

6. Bean­stan­dun­gen 

Nach Erhalt der Ware ist der Käu­fer ver­pflich­tet, die­se umge­hend bezüg­lich Qua­li­tät und Schä­den zu unter­su­chen oder unter­su­chen zu las­sen und uns all­fäl­li­ge Män­gel unver­züg­lich, spä­te­stens aber fünf Tage nach Erhalt der Ware am Emp­fangs­ort schrift­lich anzu­zei­gen. Män­gel, die auch bei sorg­fäl­ti­ger Prü­fung inner­halb die­ser Frist nicht ent­deckt wer­den kön­nen, sind unver­züg­lich, spä­te­stens drei Tage nach Ent­decken schrift­lich anzu­zei­gen. Rekla­ma­tio­nen womit gel­tend gemacht wird, dass nicht die ver­ein­bar­te Men­ge (Stück­zahl oder Gewicht) gelie­fert wur­de, sind uns innert zwei Arbeits­ta­gen nach Erhalt der Ware schrift­lich zur Kennt­nis zu brin­gen. Andern­falls gilt die ver­ein­bar­te Men­ge als gelie­fert. Nicht innert die­sen Fri­sten ange­zeig­te Män­gel sind verwirkt. 

7. Män­gel­haf­tung 

Wir gewähr­lei­sten, dass unse­re Pro­duk­te zum Zeit­punkt des Gefahr­über­gan­ges frei von Fabri­ka­ti­ons- und Mate­ri­al­män­gel sind. Die Ver­jäh­rungs­frist der Ansprü­che des Käu­fers bei Män­geln beträgt 12 Mona­te. Sie beginnt mit der Lieferung. 

Für Män­gel der Ware haf­ten wir nur im fol­gen­den Umfang: Unse­re Män­gel­haf­tung beschränkt sich auf die Ver­pflich­tung, die man­gel­haf­ten Tei­le, soweit dies mög­lich ist, unent­gelt­lich durch taug­li­che Tei­le zu erset­zen. Die bemän­gel­ten Tei­le sind auf unser Ver­lan­gen an uns zurück­zu­ge­ben, sie gehen, soweit sie durch taug­li­che Tei­le ersetzt wer­den, in unser Eigen­tum über. Scha­den­er­satz irgend­wel­cher Art wegen man­gel­haf­ter Lie­fe­rung, ins­be­son­de­re auch Ent­schä­di­gung für ent­gan­ge­nen Gewinn, Fol­ge­schä­den, Minderungs‑, Wandlungs‑, Anfech­tungs- oder Rück­tritts­rech­te sind soweit gesetz­lich zuläs­sig weg­be­dun­gen. Dies gilt nicht im Fal­le arg­li­sti­gen Ver­schwei­gens des Fehlers. 

Für mit­ge­lie­fer­te frem­de Erzeug­nis­se wer­den nur die­je­ni­gen Ver­pflich­tun­gen über­nom­men, die unse­re Lie­fe­ran­ten selbst ein­ge­gan­gen sind. Die Rück­sen­dung man­gel­haf­ter Waren bedarf unse­rer vor­he­ri­gen Zustim­mung und hat fracht­frei zu erfol­gen. Die Behe­bung der Män­gel durch den Käu­fer darf nur mit unse­rem Ein­ver­ständ­nis erfol­gen. Für sei­tens des Käu­fers oder Drit­ter ohne unser Ein­ver­ständ­nis vor­ge­nom­me­ne Män­gel­be­he­bung wird die Haf­tung für die dar­aus ent­ste­hen­den Fol­gen auf­ge­ho­ben. Aus­ge­schlos­sen aus der Haf­tung ist der Ersatz aller mit­tel­ba­ren und unmit­tel­ba­ren wei­te­ren Schä­den. Für Lie­fer­tei­le, die infol­ge ihrer stoff­li­chen Beschaf­fen­heit einem nach Art ihrer Ver­wen­dung vor­zei­ti­gen Ver­brauch unter­lie­gen, wird kei­ne Haf­tung übernommen. 

8. Pro­duk­te­ver­wen­dung 

Die Anwen­dung, Ver­wen­dung und Ver­ar­bei­tung der von uns gelie­fer­ten Waren liegt aus­schliess­lich im Ver­ant­wor­tungs­be­reich des Käu­fers. Die Pro­dukt­e­be­schrei­bung gilt nur als unver­bind­li­cher Hin­weis in Bezug auf etwa­ige Schutz­rech­te Drit­ter und befreit den Käu­fer nicht von der eige­nen Prü­fung der Pro­duk­te auf ihre Eig­nung für die beab­sich­tig­ten Ver­fah­ren und Zwecke. Sie ent­hält ins­be­son­de­re kei­ne Zusi­che­run­gen von Eigenschaften. 

9. Eigen­tums­vor­be­halt 

Das Eigen­tum an der Ware geht erst dann auf den Käu­fer über, wenn er sei­ne gesam­ten Ver­bind­lich­kei­ten aus der mit uns bestehen­den Geschäfts­ver­bin­dung getilgt hat. Der Käu­fer erklärt hier­mit sein Ein­ver­ständ­nis zur Ein­tra­gung des Eigen­tums­vor­be­halts in das dafür zustän­di­ge Regi­ster an sei­nem Wohn­sitz / Domi­zil. Sofern die Gel­tend­ma­chung des Eigen­tums­vor­be­halts erfor­der­lich wird, behal­ten wir uns das Recht vor, dem Käu­fer die Kosten für die Ein­tra­gung des Eigen­tums­vor­be­halts in Rech­nung zu stellen. 

Wird die gelie­fer­te Ware oder Tei­le davon in einem ande­ren Gegen­stand ein­ge­baut, so erlischt der Eigen­tums­vor­be­halt nicht; viel­mehr gilt Mit­ei­gen­tum nach den Wert­ver­hält­nis­sen an dem neu­en Gegen­stand als vereinbart. 

Der Käu­fer ist berech­tigt, die unter Eigen­tums­vor­be­halt gelie­fer­te Ware im gewöhn­li­chen Geschäfts­ver­kehr wei­ter zu ver­ar­bei­ten oder zu ver­äus­sern. Dage­gen darf er die Ware nicht ver­pfän­den oder zur Siche­rung über­eig­nen. Für den Fall des Wei­ter­ver­kaufs bzw. der Wei­ter­ver­ar­bei­tung tritt der Käu­fer schon jetzt alle For­de­run­gen aus der Wei­ter­ver­äus­se­rung mit allen Neben­rech­ten gegen den Dritt­schuld­ner uns bis zur Höhe des Rech­nungs­be­tra­ges mit der Befug­nis der antei­li­gen Ein­zie­hung der For­de­rung sicher­heits­hal­ber ab. 

Soweit der Käu­fer die abge­tre­te­ne For­de­rung selbst ein­zieht, geschieht dies nur treu­hän­de­risch. Die für uns ein­ge­zo­ge­nen Erlö­se sind sofort an uns abzu­lie­fern. Auf unser Ver­lan­gen ist der Käu­fer ver­pflich­tet, die Abtre­tung dem Zweit­käu­fer bekannt zu machen und die für die Gel­tend­ma­chung unse­rer Rech­te gegen den Zweit­käu­fer erfor­der­li­chen Aus­künf­te zu ertei­len. Von einer Pfän­dung oder jeder Beein­träch­ti­gung unse­rer Rech­te durch Drit­te muss uns der Käu­fer unver­züg­lich benachrichtigen. 

Für den Fall, dass der Zweit­käu­fer nicht sofort bar bezahlt, hat der Käu­fer uns das ver­län­ger­te Eigen­tum vorzubehalten. 

10. Zah­lung 

Zah­lun­gen sind 30 Tage ab Rech­nungs­da­tum net­to, ohne jeden Abzug oder aber wie im Auf­trag ver­ein­bart zu lei­sten. Wir behal­ten uns jedoch vor, eine Vor­aus­zah­lung zu ver­lan­gen, wenn der Käu­fer uns gegen­über mit ande­ren For­de­run­gen in Zah­lungs­ver­zug ist oder wenn uns die Unsi­cher­heit sei­ner Ver­mö­gens­la­ge ander­wei­tig, z.B. durch Kon­kurs­an­mel­dung, son­sti­ge Ereig­nis­se gemäss Art. 83 OR, gericht­li­chen oder aus­ser­ge­richt­li­chen Ver­gleichs­an­trag, bestehen­de Betrei­bun­gen oder Aus­fall eines Bür­gen bekannt wer­den. In die­sem Fal­le sind wir auch berech­tigt, vom Kauf­ver­trag zurückzutreten. 

Ein­ge­hen­de Zah­lun­gen wer­den, soweit meh­re­re For­de­run­gen offen­ste­hen, ohne Rück­sicht auf die Anga­ben des Käu­fers grund­sätz­lich auf die älte­ste For­de­rung ange­rech­net. Nach Ablauf der Zah­lungs­frist, tritt Ver­zug ohne vor­he­ri­ge Mah­nung ein und der Käu­fer schul­det uns ohne Mah­nung einen Ver­zugs­zins in der Höhe von 5% des betref­fen­den Net­to­be­tra­ges. Der Käu­fer ist nicht berech­tigt, wegen etwa­iger Gegen­an­sprü­che Zah­lun­gen zurück­zu­hal­ten oder gegen sol­che aufzurechnen. 

11. Zusatz­ko­sten

K‑Tech GmbH behält sich vor, Zusatz­ko­sten in Rech­nung zu stel­len, wenn wäh­rend der Aus­füh­rung eines Auf­tra­ges zusätz­li­che Arbeits­auf­wän­de ent­ste­hen, wel­che nicht expli­zit im Lei­stungs­um­fang beschrie­ben waren. Dies könn­ten Auf­wän­de jeg­li­cher Art sein, wie zum Bei­spiel erschwer­te Arbeits­platz­be­din­gun­gen wel­che nicht dem übli­chen zu erwar­ten­den Stan­dard ent­spricht , zusätz­li­che Wün­sche abwei­chend vom Lei­stungs­um­fang, ect.. Falls der Kun­de von K‑Tech GmbH auf sol­che Punk­te hin­ge­wie­sen wird, muss mit dem ent­spre­chen­den K‑Tech GmbH Pro­jekt­lei­ter sofort Kon­takt auf­ge­nom­men wer­den zur Klä­rung des Sach­ver­hal­tes. Wenn dies nicht erfolgt, geht K‑Tech GmbH davon aus, dass der dar­aus ent­ste­hen­de Mehr­auf­wand als akzep­tiert gilt.

12. Zeich­nun­gen; Geheimhaltung 

Zeich­nun­gen, Unter­la­gen und Ent­wür­fe, wel­che der Käu­fer von uns erhält, dür­fen vom Käu­fer Drit­ten nicht bekannt gege­ben wer­den. Zuwi­der­hand­lun­gen ver­pflich­ten zum vol­len Scha­den­er­satz. Der Käu­fer ist über­dies ver­pflich­tet, sol­che Zeich­nun­gen, Unter­la­gen und Ent­wür­fe auf Ver­lan­gen von uns an uns zurück­zu­ge­ben, wenn ein Auf­trag nicht erteilt wird. 

13. E‑Commerce 

Wenn der Käu­fer Waren oder Lei­stun­gen über eine Web­sei­te oder einen ande­ren E- Com­mer­ce-Pro­zess von uns erwirbt, gilt ergän­zend die fol­gen­de Regelung: 

Der Käu­fer ist für die Sicher­heit sei­nes Pass­wor­tes ver­ant­wort­lich und erkennt an, dass Ein­käu­fe für ihn ver­bind­lich sind, die unter Ver­wen­dung sei­nes Pass­wor­tes getä­tigt wer­den. Nach erfolg­rei­cher Regi­strie­rung kann eine Bestel­lung vor­ge­nom­men wer­den. Mit Ein­ga­be der per­sön­li­chen Daten und durch Klicken des But­tons “Bestel­lung absen­den” im abschlies­sen­den Schritt des Bestell­vor­gangs erfolgt die ver­bind­li­che Bestel­lung der im Waren­korb ent­hal­te­nen Waren. Die Bestä­ti­gung des Ein­gangs der Bestel­lung folgt unmit­tel­bar nach dem Absen­den der Bestel­lung. Der Kauf­ver­trag kommt erst mit unse­rer Auf­trags­be­stä­ti­gung zustan­de (sie­he Zif­fer 3). 

Wir haben alle zumut­ba­ren tech­ni­schen Anstren­gun­gen unter­nom­men, um sicher­zu­stel­len, dass alle Web­sei­ten und Zugangs­stel­len sicher sind; wir leh­nen jedoch jede Haf­tung bei einem Miss­brauch der Infor­ma­tio­nen ab, die auf unse­ren Web­sei­ten und / oder Zugangs­stel­len bzw. von unse­ren Web­sei­ten und / oder Zugangs­stel­len über­tra­gen wur­den, und zwar durch Aus­sen­ste­hen­de, bei denen es sich nicht um unse­re Mit­ar­bei­ten­den handelt. 

14. Daten­schutz 

Der Käu­fer wil­ligt aus­drück­lich ein, dass wir sei­ne im Rah­men der Geschäfts­be­zie­hung erho­be­nen Daten, inklu­si­ve per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten, zum Zweck der Auf­trags­be­ar­bei­tung, Ver­trags­ver­wal­tung, Bear­bei­tung von Gewähr­lei­stungs­fäl­len, Betreu­ung und Bera­tung, sowie für sta­ti­sti­sche Aus­wer­tun­gen und zur Erfül­lung gesetz­li­cher Ver­pflich­tun­gen bear­bei­ten. Wir wer­den die Daten nur so lan­ge bear­bei­ten, wie es nötig ist, um den Ver­wen­dungs­zweck zu erfül­len. Nach Weg­fall des Ver­wen­dungs­zwecks wer­den wir die Daten voll­stän­dig löschen, es sei denn eine län­ge­re Auf­be­wah­rungs­frist ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben oder gestattet. 

Der Käu­fer wil­ligt zudem aus­drück­lich ein, dass wir berech­tigt sind, sei­ne Daten an ande­re Grup­pen­ge­sell­schaf­ten und/oder an beauf­trag­te Auf­trags­da­ten­be­ar­bei­ter im In- und Aus­land bekannt zu geben. 

Wir bear­bei­ten die Daten des Käu­fers gestützt auf Art. 4 und 6 des Schwei­ze­ri­schen Daten­schutz­ge­setz. Der Käu­fer ist jeder­zeit berech­tigt, kosten­los Aus­kunft über sei­ne bear­bei­te­ten Per­so­nen­da­ten zu erhal­ten und die­se allen­falls zu berich­ti­gen, die wei­te­re Ver­wen­dung die­ser Per­so­nen­da­ten ein­zu­schrän­ken oder zu unter­sa­gen bzw. die Ein­wil­li­gung zur wei­te­ren Daten­be­ar­bei­tung zu wider­ru­fen, Wider­spruch gegen die wei­te­re Bear­bei­tung ein­zu­le­gen und die Per­so­nen­da­ten löschen zu las­sen. Vor­be­hal­ten bleibt in jedem Fall die gesetz­li­che Auf­be­wah­rungs­pflicht sowie die zwin­gen­de Bear­bei­tung der Per­so­nen­da­ten zur Vertragserfüllung. 

Hin­sicht­lich der Daten­be­ar­bei­tung kann der Käu­fer uns unter fol­gen­der E‑Mail-Adres­se kon­tak­tie­ren: it@k‑tech-gmbh.ch 

15. Anwend­ba­res Recht und Gerichtsstand 

Die­se AGB sowie sämt­li­che übri­gen Ver­ein­ba­run­gen zwi­schen uns und dem Käu­fer, wel­che den Ver­kauf oder die Lie­fe­rung von Waren betref­fen, unter­ste­hen mate­ri­el­lem schwei­ze­ri­schem Recht unter Aus­schluss des Wie­ner Kauf­rech­tes sowie des anwend­ba­ren Kollisionsrechts. 

Der Gericht­stand für alle Strei­tig­kei­ten in Ver­bin­dung mit dem Ver­kauf oder der Lie­fe­rung der Ware ist unser Geschäfts­sitz, gegen­wär­tig in Bal­ters­wil, Schweiz. Wir behal­ten uns jedoch das Recht vor, die Kla­ge beim Gericht am Sitz oder Wohn­sitz des Käu­fers zu erheben. 

 

Bal­ters­wil, 07.08.2023

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